However, where a trade mark or a name of an undertaking contains, on its own or as an adjective or as a root, one of the names listed in Annex I or a name liable to be confused therewith, such trade mark or name shall be given immediately before or after names and descriptions referred to in Articles 5, 7, 8 and 9.
Enthält jedoch ein Markenzeichen oder eine Firmenbezeichnung alleinstehend, als Eigenschaftswort oder in Wortverbindungen eine der in Anhang I aufgeführten Bezeichnungen oder eine Bezeichnung, die leicht damit zu verwechseln ist, ist ein solches Markenzeichen oder eine solche Firmenbezeichnung den in den Artikeln 5, 7, 8 und 9 genannten Bezeichnungen und Beschreibungen unmittelbar vor- oder nachzustellen.