40. Cons
iders that, where a product protected by a GI is used as an ingredient, the body responsible for the GI or the competent authority should be able to lay down rules gover
ning the use of its name in the sales names of processed products, and should be authorised to carry out specific checks to verify that the GI product's characteristics, image and reputation have not been adulterated; considers that the Commission should establish clear guidelines regarding use of the names of GI products used as ingredients on the labels of p
...[+++]rocessed products, so as to avoid consumers being misled; 40. ist der Ansicht, dass für den Fall, dass ein durch eine geografische Angabe geschütztes Erzeugnis als Zutat verwendet wird, die für diese geografische Angabe zuständige Stelle oder die zuständige Behörde die Möglichkeit haben muss, die Regeln für
die Verwendung des Namens dieses Erzeugnisses in den Verkehrsbezeichnungen der verarbeiteten Erzeugnisse festzulegen, und befugt sein muss, eigens Kontrollen durchzuführen, um festzustellen, dass die Merkmale, das Image oder der Ruf des mit einer geografischen Angabe versehenen Erzeugnisses nicht beeinträchtig wurden; ist der Ansicht, dass die Kommission klare Leitlinien dafür festlegen mus
...[+++]s, wie der Name der als Zutaten verwendeten Erzeugnisse mit geografischen Angaben auf dem Etikett eines verarbeiteten Erzeugnisses verwendet werden darf, um jedwede Irreführung der Verbraucher zu verhindern;