As, currently, no Member State has a general policy granting other Member States' nationals residing on its territory the right to vote in national elections[30], disenfranchised EU citizens are usually left without the right to vote in national elections in any of the Member States.
Da gegenwärtig kein einziger Mitgliedstaat den in seinem Hoheitsgebiet wohnenden Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten das Wahlrecht bei seinen nationalen Wahlen zuerkennt,[30] können EU-Bürger, die das Wahlrecht in ihrem Herkunftsland verloren haben, für gewöhnlich in keinem Mitgliedstaat an nationalen Wahlen teilnehmen.